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   BGH, 31.05.1990 - VII ZB 1/90   

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https://dejure.org/1990,2018
BGH, 31.05.1990 - VII ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,2018)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1990 - VII ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,2018)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90 (https://dejure.org/1990,2018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unechtes Versäumnisurteil - Berufungsfrist - Urteilsinhalt - Entscheidungsgründe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516
    Zustellung eines § 311 ZPO nicht entsprechenden unechten Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6, §§ 313 b, 516
    Zustellung eines unechten Versäumnisurteils ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 255
  • MDR 1991, 236
  • VersR 1991, 85
  • BB 1990, 164
  • BB 1990, 1664
  • BauR 1990, 771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 28.07.1982 - 17 UF 231/82
    Auszug aus BGH, 31.05.1990 - VII ZB 1/90
    Dieser Verfahrensfehler habe die Unwirksamkeit der Zustellung am 8. Juni 1989 jedoch nicht zur Folge gehabt, so daß die Berufungsfrist an diesem Tage begonnen habe (in diesem Sinne im Falle eines Verstoßes gegen §§ 313 Abs. 1 Nrn. 5, 6 i.V.m. § 313 a ZPO OLG Stuttgart FamRZ 1983, 81; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 48. Aufl., § 516 Anm. 2).
  • OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18

    Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und

    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Zustellung eines entgegen §§ 313a, 313b ZPO nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Urteils die Berufungsfrist (und entsprechend auch die Revisionsfrist) nicht in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 212/99, juris Rn. 7 f.).

    Parteien sollen nicht gezwungen werden, Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen, dessen Begründung sie nicht kennen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1990, a. a. O. Rn. 11; so auch Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren zu § 516 ZPO a. F., BT-Drs. 7/2729, S. 88).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99

    Beginn der Berufungsfrist

    Die Zustellung einer abgekürzten Urteilsausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe setzt daher die Berufungsfrist nicht in Lauf (BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - VII ZB 1/90, NJW-RR 1991, 255; BGH, Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74, 75; Sen.Beschl. BGHZ 138, 166, 168).
  • BGH, 05.12.1990 - XII ZB 121/90

    Anfechtung der Verwerfung eines Rechtsmittels

    Eine irrige Bezeichnung durch das Gericht darf sich nicht dahin auswirken, daß die Rechtsmittelmöglichkeit einer Partei beeinträchtigt oder gar vereitelt wird; die Verfahrensregeln sind nicht um ihrer selbst willen, sondern wesentlich auch im Interesse der Beteiligten geschaffen, für die sie nicht zu Fallstricken werden dürfen (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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